[ Auszug: (1) Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung
anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung
beizufügen.
... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]